Immobilien, Grundstücke und Eigenheim im Überblick
Gesamtkosten im Blick behalten
Vor Baubeginn sollten künftige Hausbesitzer eine genaue Übersicht
der Gesamtkosten erstellen. Denn die reinen Baukosten machen oft nur rund 50 Prozent
der kompletten Summe aus.
Ein Viertel der Kosten für das Grundstück
Im Allgemeinen geht das Grundstück mit 25 Prozent in den Gesamtpreis
mit ein. Doch zusätzlich kommen noch zahlreiche weitere Nebenkosten hinzu: So
verlangt das Finanzamt beim Kauf eines Grundstücks 3,5 Prozent des Kaufpreises
als Grunderwerbsteuer. Dabei ist zu beachten, dass hierbei nicht nur der Preis
für das Grundstück zugrunde liegt, sondern der für Grundstück und Haus zusammen.
Teure Dienstleistungen: Makler und Notar
Ein Notar verlangt für die Abwicklung eines Kaufvertrags ein
Prozent des Kaufpreises. Die Eigentümerumschreibung im Grundbuch kostet 0,5 Prozent.
Und für die Grundschuldbestellung der finanzierenden Bank sind 0,5 Prozent des
Darlehens aufzubringen. Ein etwaiger Makler bekommt im Schnitt zwischen 3,5 und
7,5 Prozent des Kaufpreises als Provision.
Anschluss an Gas, Strom und Telefon
Ein anderer wichtiger Punkt sind die Erschließungskosten.
Darunter fallen unter anderem die Aufwendungen für Kanalisation, Verlegen der
Hauptleitungen für Gas, Strom und Telefon bis zum Grundstück sowie anteilige Kosten
am Straßenbau. Hierfür müssen - zusammen mit dem Einrichten der Baustelle - im
Schnitt 6 Prozent der Gesamtkosten veranschlagt werden. Oft von Bauherren vergessen:
Der Anschluss von Gas, Wasser, Strom und Telefon von der Grundstücksgrenze bis
zum Haus muss selbst finanziert werden. Hinzu kommen Ausgaben für Außentreppen,
Zufahrtswege zum Grundstück sowie die Gartenanlage. Summiert liegen diese Kosten
ebenfalls bei etwa 6 Prozent.
Bau-Nebenkosten oft unterschätzt
Meist nicht gesondert ausgewiesen sind Bau-Nebenkosten. Dazu
zählen Aufwendungen für Erdarbeiten, den Bau eines Kellers, Honorare für Planer
und Statiker, Gebühren für Baugenehmigungen und die Einmessung des Hauses. Bis
zu 13 Prozent des Hauspreises können diese Kosten betragen.
Bank berechnet Bereitstellungszinsen
Auch die finanzierende Bank belastet das Konto. Für die Ermittlung
des Wertes von Haus und Grundstück verlangen die meisten Kreditinstitute eine
Gebühr von 0,5 Prozent. Außerdem berechnen Banken Bereitstellungs- und Schuldzinsen,
solange das Haus noch nicht fertig und der Kredit nicht voll ausgezahlt ist.
Bauzinsen auf Tiefststand
Darlehen
für Häuslebauer oder Immobilienkäufer sind derzeit so günstig wie schon lange
nicht mehr. Die Bestkonditionen für Darlehen mit 10-jähriger Zinsbindung haben
die Marke von 4 Prozent unterschritten und befinden sich laut Auskunft von Robert
Haselsteiner vom Online-Finanzierers Interhyp auf einem 50-Jahres-Tief. Der Fachmann
meint allerdings, dass jetzt jederzeit mit einer Korrektur nach oben gerechnet
werden könne.
Anfang der 1990er-Jahre mussten Bauherren noch rund neun Prozent Zinsen berappen.
Das bedeutet konkret: Heute ist die Monatsrate für ein Darlehen nur rund halb
so hoch wie in dieser Hochzinsphase. Alternativ kann man mit der gleichen Rate
auch ein doppelt so hohes Darlehen bedienen.
Wer in der Lage ist, monatlich 1.000 Euro zurückzuzahlen, kann heute ein Darlehen
über etwa 240.000 Euro aufnehmen (bei vier Prozent Zinsen und einem Prozent Tilgung).
Anfang der 1990er-Jahre hätte es für die gleiche Monatsrate lediglich ein Darlehen
über etwa 120.000 Euro gegeben (neun Prozent Zinsen, ein Prozent Tilgung).
Der Baufinanzierer rät deshalb dazu, die enorm günstigen Zinsen für eine höhere
Tilgung zu nutzen, damit das Darlehen schneller zurückbezahlt ist. Um nach 25
bis 30 Jahren schuldenfrei zu sein, sollte die Tilgung zwei Prozent oder mehr
betragen.
Finanzierungs-Experten raten zudem, die Zinsen jetzt möglichst lange festzuschreiben:
Wer jetzt eine Zinsbindung von beispielsweise 15 Jahren vereinbart, zahlt zwar
etwas höhere Zinsen ab etwa 4,2 Prozent. Man ist aber auf der sicheren Seite,
wenn die Konditionen wieder teurer werden. Außerdem kann man nach Ablauf von 10
Jahren das Darlehen kündigen, ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu
müssen. Die Bank hat dieses Recht nicht.
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